Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen im Sinne des §2 Abs. 1 UStG konzipiert.
Sollten sie auch Rechtsgeschäften mit Nichtunternehmern (Verbrauchern) im Sinne des §2 Abs. 1 UStG zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen und im Sinne des §2 Abs. 1 UStG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Als Verkäufer gilt die Ing. M. Kronsteiner GmbH mit Sitz in Wien, Breitenfurter Straße 199, Österreich, nachfolgend “Verkäufer” genannt. Diese betreibt unter der Webseite hunters-lodge.at einen Online-Shop für Waren, Digitale Güter und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden, nachfolgend „Käufer“ genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2
1.3
Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit und es wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit abweichende Bedingungen in Bestellungen enthalten sein sollten, wird Ihnen hiermit ebenso ausdrücklich widersprochen.
1.4
Der Käufer erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt einverstanden ist.
1.5
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.
2.2
Angebote oder Bestellungen des Käufers nimmt der Verkäufer durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.
2.3
In unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
- Der Verkauf von digitalen Gütern, z.B. Software oder Mediendownloads. Die konkret angebotenen digitalen Güter können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
- Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
Die wesentlichen Merkmale der Waren, digitalen Güter und Dienstleistungen finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.
Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.
2.4
Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen, auf Messeständen, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte des Verkäufers sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
3. Liefer- und Leistungsfristen
3.1
3.2
Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
3.3
Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist frühestens mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Ausstellung der Auftragsbestätigung
- Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Verpflichtungen
- Datum, an dem Verkäufer eine eventuell vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält
3.4
Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom Verkäufer zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung oder höherer Gewalt behindert, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist in angemessenem Umfang.
Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände beim Verkäufer selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.
3.5
Tritt Unmöglichkeit der Leistung oder Lieferung während des Annahmeverzuges und/oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
3.6
Wird die Vertragserfüllung durch nicht vom Verkäufer zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist der Verkäufer von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.
3.7
Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
4. Entgelt und Preise
4.1
Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Verkäufer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
4.2
Der Verkäufer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so zum Beispiel Rohstoff- und Zulieferpreise, Wechselkurse oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3
Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager, sofern nicht anders ausgezeichnet.
Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Verpackungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung nach Rechnungserhalt, spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5
Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Verkäufer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Käufers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% zuzgl. dem Basiszinssatzes Öesterreichischen Nationalbank p.a. vereinbart. Sollte der Verkäufer darüberhinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt auch diese zu verlangen.
Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Kosten sind dem Verkäufer zu ersetzen.
4.7
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte, sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt.
Bei Verzug auch nur einer Teilleistung ist der Verkäufer berechtigt, diese nachzuberechnen.
4.8
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Käufer bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese vom Verkäufer nicht bestritten wird.
4.9
Ist der Käufer mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in Verzug, ist der Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt,
- seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Käufer einzustellen und/oder
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen,
- sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und
- allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen,
ohne dass dies den Käufer von seiner Leistungspflicht entbindet.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer liegt durch diese Handlungen nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10
Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern, ist der Verkäufer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11
Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig.
Beginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu.
Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2020 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht.
Der Verkäufer ist überdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt gem. Punkt 4.2 anzupassen.
4.12
Diäten, Fahrt- und Nächtigungskosten werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5. Gefahrentragung und Versendung
5.1
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald Verkäufer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Verkäufer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden.
Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgten stets auf Gefahr des Käufers.
5.2
Der Käufer genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Käufers abgeschlossen.
5.3
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Käufer einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern oder ein dem Käufer zugestandenes Kreditlimit überschritten wird.
5.4
Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.
6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
6.1
Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiter veräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden oder wurden.
6.2
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.
Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
6.3
Veräußert der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Käufer mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt diese Abtretung des Käufers schon jetzt an.
6.4
Der Käufer ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet.
Der Verkäufer hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen.
Der Käufer verpflichtet sich bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Wartungsarbeiten und der Tragung der damit verbundenen Kosten.
6.5
Der Käufer ist verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten Versicherungen gegen übliche Risiken abzuschließen und aufrecht zu erhalten und dem Verkäufer diese auf Verlangen nachzuweisen.
6.6
Dem Verkäufer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Käufer das Recht zu, Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
7. Pflichten des Käufers
7.1
Der Käufer ist bei Montagearbeiten durch den Verkäufer verpflichtet dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals des Verkäufers mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.2
Der Käufer haftet dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind und dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand, sowie mit den vom Verkäufer herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
Der Verkäufer ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Voraussetzungen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.3
Eine Prüf-, Warn- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht.
Eine diesbezügliche Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
7.4
Aufträge werden unabhängig, soweit nicht anderslautend schriftlich vereinbart, allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Käufer einzuholen hat, erteilt.
7.5
Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abzutreten.
8. Gewährleistung
8.1
Die Gewährleistungsfrist für Neuware ist mit 24 Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware ist mit 12 Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des §2 Abs. 1 UStG, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden.
8.2
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den vom Verkäufer herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen nicht kompatibel sind.
8.3
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, wenn gesetzliche vom Hersteller oder vom Verkäufer erlassene Bedienungs-, Montage-, Wartungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, wenn der Liefer- oder Leistungsgegenstand aufgrund der Vorgaben des Käufers erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw. Zeichnungen zurückzuführen ist
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die auf
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte,
- natürliche Abnutzung,
- Transportschäden,
- unsachgemäße Lagerung,
- funktionsstörende Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung),
- chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüssen,
- nicht durchgeführter Wartung, oder
- unsachgemäßer Instandhaltung
zurückzuführen sind.
8.4
Mängelrügen und Beanstandungen sind innerhalb von 8 Werktagen schriftlich unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung vorzunehmen.
Der Käufer hat die beanstandeten Waren oder Werkleistungen am Sitz des Verkäufers zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche durchgeführte Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Nach Durchführung einer vereinbarten gemeinsamen Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen währen, ausgeschlossen.
8.5
Bei etwaigen Transportschäden (Bahn, Post, Spedition) ist vom Käufer sofort ein Schadensprotokoll auszustellen.
Der Verkäufer ist berechtigt, jede von ihm für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden.
Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass der Verkäufer keine Fehler zu vertreten hat, hat der Käufer die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
8.6
Werden die Liefer- oder Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers hergestellt, so leistet der Verkäufer nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
Werden vom Käufer ohne vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Verkäufers Veränderungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
8.7
Bei der Geltendmachung sekundärer Gewährleistungsansprüche ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, ein Wandlungsbegehren durch einen Preisminderungsanspruch abzuwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
8.8
Der Käufer hat auch in den ersten 24 Monaten ab Übergabe der Sache/des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen.
8.9
Sämtliche im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport-, Einbau- und Ausbau- sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Über Aufforderung des Verkäufers sind vom Käufer unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte beizustellen.
9. Haftung und Produkthaftung
9.1
Der Verkäufer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Das Verschulden des Verkäufers ist durch den Käufer nachzuweisen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Käufer ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.2
Eine allfällige Haftung des Verkäufers ist jedenfalls bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für die jeweilige Ware bzw. des Werkes betragsmäßig beschränkt.
Die vom Verkäufer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen.
Eine darüberhinausgehende Haftung des Verkäufers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Übersteigt der Gesamtschaden diese Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.
9.3
Der Käufer hat den Verkäufer über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren.
Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Der Käufer kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann, wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Käufer sofort Geldersatz verlangen.
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen.
9.4
Der Käufer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benutzern eingehalten und befolgt werden.
Insbesondere hat der Käufer sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Personen entsprechend nachweislich zu schulen und einzuweisen.
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.
9.5
Der Käufer ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden.
Ein Regress des Käufers gegen den Verkäufer aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
Der Käufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Käufer dahingehend schad- und klaglos zu halten.
10. Vorzeitige Vertragsauflösung und Irrtum
10.1
Gerät der Käufer in Annahmeverzug wird er vorleistungspflichtig, so dass der Verkäufer die Ware erst nach vollständiger Zahlung der Faktura herausgeben muss.
10.2
Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht möglich oder hält ein Käufer eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche dadurch entstehende Kosten, Nachteile und den entgangenen Gewinn in der Höhe von 20% des Waren- bzw. Leistungswerts zu ersetzen.
10.3
Für den Fall eines Stornos des Käufers vor dem Produktionsbeginn wird eine Konventionalstrafe von 30% des Waren- bzw. Leistungswerts als angemessen beiderseits frei vereinbart.
Nach Produktionsbeginn ist der tatsächlich erlittene Vermögensschaden inklusive entgangenen Gewinns in Höhe von 20% des Waren- bzw. Leistungswerts zusätzlich zur vereinbarten Konventionalstrafe zu bezahlen.
10.4
Der Käufer verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung geschlossener Verträge wegen Irrtum. Die Punkte 10.2 und 10.3 bleiben davon unberührt.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1
Der Käufer haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird.
Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Käufer den Verkäufer schad- und klaglos.
11.2
Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum des Verkäufers und genießen urheberrechtlichen Schutz.
Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzulässig.
12. Software
12.1
Gehören zum Leistungs-/Liefer-/Kaufgegenstand auch Softwareelemente wie Bibliotheken, API’s (Application Programming Interface), Computer oder sonstige Programme, räumt der Verkäufer dem Käufer hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, …) ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.
12.2
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche, nicht berechtigt, die Software gem. Punkt 12.1 zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden.
Dies gilt insbesondere für den Source-Code, soweit dieser im Lieferumfang inkludiert ist.
12.3
Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software gem. Punkt 12.1 besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht.
Der Verkäufer leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.
12.4
Die Auswahl und Spezifikation der vom Verkäufer angebotenen Software gem. Punkt 12.1 erfolgt durch den Käufer, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel ist.
Der Käufer ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate selbst verantwortlich.
12.5
Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft.
Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Käufer vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
13. Allgemeines
13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame, durchführbare und branchenübliche Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
13.2
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
13.3
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen formellen und materiellen Rechts.
Die Anwendung der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.
13.4
Sämtliche rechtsverbindlichen Erklärungen erfolgen in deutscher Sprache und dient das deutsche Sprachverständnis bzw. die österreichische Rechtssprache als einzige Auslegungsregel zur Erforschung des Parteiwillens.
Ist der Käufer nicht Unternehmer im Sinne des §2 Abs. 1 UStG, so gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches als vereinbart, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen abgeändert sind.
13.5
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
13.6
Käufern, die im Sinne des Punktes 1.1 dieser AGB sind. steht ein Widerrufsrecht zu. Details dazu finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.