Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2.1
2.2
2.3
3.1
3.2
3.3
- Datum der Ausstellung der Auftragsbestätigung
- Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Verpflichtungen
- Datum, an dem Verkäufer eine eventuell vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält
3.4
3.5
3.6
3.7
4.1
Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Verkäufer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
- seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Käufer einzustellen und/oder
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen,
- sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und
- allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen,
4.10
4.11
4.12
Diäten, Fahrt- und Nächtigungskosten werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.1
5.2
5.3
5.4
Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8.1
Die Gewährleistungsfrist für Neuware ist mit 24 Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware ist mit 12 Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des §2 Abs. 1 UStG, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden.
8.2
8.3
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte,
- natürliche Abnutzung,
- Transportschäden,
- unsachgemäße Lagerung,
- funktionsstörende Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung),
- chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüssen,
- nicht durchgeführter Wartung, oder
- unsachgemäßer Instandhaltung
zurückzuführen sind.
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
Der Käufer hat auch in den ersten 24 Monaten ab Übergabe der Sache/des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen.
8.9
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
10.1
10.2
10.3
10.4
11.1
11.2
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame, durchführbare und branchenübliche Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
13.2
13.3
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen formellen und materiellen Rechts.
Die Anwendung der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.
13.4
13.5
Stand 18.04.2023