Waffen­­an­kauf

Wir kaufen deine über­zähligen Waffen

Eine neue Waffe soll ins Haus und du hast keine Plätze auf deiner WBK?

Du willst eine neue Waffe kaufen – hast aber zu wenig Plätze auf deinem waffenrechtlichen Dokument? Wir nehmen deine alte Waffe gerne in Zahlung, Kommission oder ins Waffenhotel.

Ein Todesfall hat dir Waffen im Rahmen einer Erbschaft beschert?

Großvater’s alte Flinte oder Büchse wird als Erbstück nicht mehr benötigt – wir übernehmen diese Waffen und erledigen natürlich auch alle Formalitäten.

Du willst einfach deine Waffen verkaufen?

Keine Lust mehr auf Sportschießen oder Jagen? Kein Platz, zu viel Ärger mit lästigen Überprüfungen. Wir kaufen und/oder verkaufen deine Waffe(n).

Du willst deinen Waffen in unserem Waffenhotel eine Auszeit gönnen?

Längerer Aufenthalt im Ausland, Überwintern in Thailand? Sanierung oder Umbau deines Hauses oder Wohnung?

Die Erweiterung deiner WBK steht kurz bevor, das Objekt deiner Begierde ist aber gerade jetzt im Angebot?

Schicke deine Waffe auf Urlaub. Wir bewahren deine Waffe auf, bis dir der Besitz weiterer Waffen wieder möglich ist.

Wie funktioniert das?

Um deine Waffe an uns zu verkaufen, zu parken oder als Kommissionsware zu übergeben, benötigst du:

Die Waffe(n)

Egal, ob Lang- oder Kurzwaffe – immer entladen und in einem geeigneten Transportbehältnis. Bitte auch keine geladenen Magazine mitführen oder anstecken!

Amtlicher Lichtbildausweis / Waffenrechtliches Dokument

Soweit vorhanden bitte immer ein waffenrechtliches Dokument – falls nicht vorhanden einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Im Falle eines Erbstücks auch eine Ausweiskopie des Erblassers (falls vorhanden) mitnehmen.

Einantwortungsbeschluss

Im Falle einer geerbten Waffe eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses, ggf. entsprechende Vollmacht mitnehmen.

Die Waffe(n)

Egal, ob Lang- oder Kurzwaffe – immer entladen und in einem geeigneten Transportbehältnis. Bitte auch keine geladenen Magazine mitführen oder anstecken!

Amtlicher Lichtbildausweis / Waffenrechtliches Dokument

Soweit vorhanden bitte immer ein waffenrechtliches Dokument – falls nicht vorhanden einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Im Falle eines Erbstücks auch eine Ausweiskopie des Erblassers (falls vorhanden) mitnehmen.

Einantwort­ungs­be­schluss

Im Falle einer geerbten Waffe eine Kopie des Einantwort­ungs­be­schlusses, ggf. entsprechende Vollmacht mitnehmen.

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