Dieser Kursabschnitt vermittelt dir das erforderliche Fachwissen rund um in Österreich erlaubte jagdliche Waffen.
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
- die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
- bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
§1 WaffG 1996
- Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
- der Kategorie A (§§ 17 und 18);
- der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
- der Kategorie C (§§ 30 bis 35).
- Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
§2 WaffG 1996
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist.
§4 WaffG 1996
Einteilung von Jagdwaffen
Die bei der Jagd verwendeten Waffen werden in folgende Hauptgruppen eingeteilt:
- Blanke bzw. kalte Waffen
- Handfeuerwaffen
- Langwaffen
- Büchsen
- Flinten
- Kombinierte Waffen
- Kurzwaffen
- Revolver
- Pistolen
- Langwaffen