Du willst eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen?
...das funktioniert so:
- Buche deinen Wunschtermin
- Das psychologische Gutachten wird in unserem Schulungsraum abgehalten und innerhalb einer Woche postalisch zugestellt
- Die theoretische Unterweisung zum Nachweis des sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (“Waffenführerschein“) wird ebenfalls in unserem Schulungsraum abgehalten
- Das praktische Schießen findet im Anschluss statt
- Nach einer Woche kommt das psychologische Gutachten per Post
- Mit allen Unterlagen zur Behörde (je nach Wohnort)
- Du bist EWR Bürger:in
- Du bist über 21 Jahre alt
- Du bist über 18 Jahre alt und benötigst eine Waffenbesitzkarte zur Ausübung deines Berufes
- Gegen dich besteht kein Waffenverbot (siehe Zivildiener)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Nachweis eines akademischen Grades (falls vorhanden)
- Bestätigung zum Nachweis des beruflichen Bedarfs (bei Personen unter 21 Jahren)
- Psychologisches Gutachten
- Waffenführerschein
- WBK: Rechtfertigung (Sportliches Schießen, Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen, Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb eigener eingefriedeten Liegenschaften)
- WP: Nachweis des Bedarfs
Als (ehemaliger) Zivildiener ist dir für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.
Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Dieser selbst (oder vom Schützenverein deines Vertrauens) formulierte Antrag ist bei der zuständigen LPD einzubringen.
Kosten
Inkludierte Leistungen:
- Psychologisches Gutachten
- Waffenführerschein (Grundschulung gem. §5 (2) 2. WaffV)
- Leihwaffe
- Munition
- Zielscheibe